Stellungnahmen
Stärkung der Stellung des Forschungssemesters an Hochschulen der angewandten Wissenschaften
September 2024. Die aktuelle Lage: Hochschulen für angewandte Wissenschaften lehren und forschen anwendungsorientiert immer nahe an der Praxis. Durch die doch recht umfangreiche Lehrbelastung von 16 SWS in Sachsen-Anhalt zuzüglich der Betreuung von Abschlussarbeiten sowie des gestiegenen Anteils an Aufgaben der Selbstverwaltung der Hochschulen, die grundsätzlich sehr begrüßenswert ist, bleibt unter dem Strich eine recht reduzierte Möglichkeit an umfangreicheren Forschungsarbeiten oder Zeit für Praxiserfahrungen bei sich rasant wandelnden Fachgebieten. Dazu ist es von unschätzbarem Wert, dass der § 39 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt regelmäßige Freistellungen zulässt. Im Hochschulgesetz sind dazu Rahmenbedingungen formuliert, Näheres regeln die Hochschulen in eigenen Ordnungen.
Stellungnahme des hlb Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
22. Juli 2024. Mit der vorliegenden Stellungnahme nimmt der hlb Sachsen-Anhalt zu den geplanten Änderungen am Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt Stellung. Vorgesehen sind überwiegend Änderungen am Hochschulmedizingesetz und redaktionelle Änderungen am Hochschulgesetz. Mit Blick auf das Hochschulgesetz sind die Pläne zur Erweiterung des eigenständigen Promotionsrechts auf hochschulübergreifende Verbünde (§ 18), die Beschleunigung von Berufungsverfahren (§ 36a) sowie die Präzisierung der Modelle von gemeinsamen Berufungen (§ 37) sehr zu begrüßen. Bedenken hat der hlb Sachsen-Anhalt jedoch hinsichtlich der geplanten Engführung der Einführung und Auflösung von Studiengängen auf die maßgebenden Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Hochschulen (§ 9 Abs. 4).